Mischfrankaturen – ein Thema für sich

franz   Titel-2 3Pf+7SM-1

SM55+15ATM   italien

Mischfrankaturen – ein Thema für sich /  Briefpost national – Folge 64 (4 Teile)

(…)

Was für ein bunter, für nicht wenige Sammler schrecklicher Markensalat auf Briefpost! Aber er hat seinen Sinn! Denn schaut man bei den Belegstücken aus Frankreich und Italien genauer hin, entdeckt man schnell: Das Kunterbunt ist eine Freimachung mit Marken in alter Währung! In beiden Ländern sowie in Belgien ist das Frankieren mit Franc- oder Lire-Marken bis heute zulässig. In  Deutschland gibt es die Möglichkeit des Aufbrauchs der Marken in DM-Währung nicht. Der Aufbrauch von Marken(arten) in Altwährung ist hierzulande seit dem 1. Juli 2002 unzulässig. Es hagelt Nachentgelte, versucht man es trotzdem!
Das und vieles mehr verdankt die deutsche Philatelie der „famosen“ Entscheidung des Bundesfinanzministeriums von 2002. Hinter ihm stehend, als Pro­fi­teur dieser Entscheidung, die Deutsche Post AG, ehemals Deutsche Bundespost. Das ist jene Behörde, die der deutsche Postbenutzer von 1950 bis zur AG-Gründung 1995 mit seinen Porto-Entrichtungen reich und funktionierend gemacht hat.
Was hat das alles mit dem Thema „Mischfrankaturen“ zu tun? Viel. Mittelbar und direkt. Der Beitrag in vier Teilen mit zahlreichen Abbildungen und eingehenden Erläuterungen wird das verdeutlichen. Er versucht bei aller traurigen Entwicklung für den Sammler und seinen Leidenschaften das Grundsätzliche zu betonen. Das ist schwierig genug bei der  katastrophalen Entwicklung des Sammelmarktes seit der Entscheidung von 2003, auch keinen Umtausch der DM-Marken mehr zu gewähren.
Das Grundsätzliche ist einerseits, an das Vertrauen des Bürgers in das von der Post per Postwertzeichenverkauf gegebene Leistungsversprechen  zu erinnern. Andererseits ist da das bisherige Vertrauen des Sammlers, kein wertloses, weil mit harter D-Mark erworbenes Inhaberpapier in seinen Sammlungen angehäuft zu haben. Dies im Sinne von „Komplett-Sein“ und weiteren Interessen, die allesamt dem Umsatz der Post nur förderlich waren.
Das Vertrauen in die erworbenen Inhaberpapiere namens Postwertzeichen bedeutete wesentlich ihre potentielle, zeitlich ungebundene Nutzung im Briefverkehr, folglich die Einholung des mit dem auf der Briefmarke eingedruckten Nennwert gegebenen Leistungsversprechens. Die Marken sollten zu allen folgenden Zeiten verbraucht bzw. aufgebraucht werden können. Genau das geschieht seit Euro-Einführung mit den Lire- und Franc-Marken (lange Zeit auch mit den Marken der Niederlande in Gulden-Währung).
Zwangsläufig lief die Möglichkeit des zeitlich verschobenen Aufbrauchs über Tarifperioden hinweg auf eine dominierende Mischfreimachung hinaus: Was in den Portokassen, in den Alben, in den Beständen der Mailinganbieter („Ankauf unter 100%“) gerade zur Hand war, was sich anbot, was „paßte“, konnte zu jedem sich ändernden Posttarif auf Briefpost verklebt werden. Deswegen in diesen vierzig Jahren Postgültigkeit westdeutscher und Berliner Marken seit 1. Januar 1969 die extreme Häufung von Mischfreimachungen. Deswegen ihre Massenhaftigkeit, deswegen unter Bedarfspostsammlern Beurteilungen in dieser und jener Richtung. Genau diese Beurteilungen bzw. deren Grundlagen wollen die vier Folgen ansichtig machen. Ergebnis – das ist für den ersthaften Sammler ohne Vorurteile keine Überraschung – ist eine Ehrenrettung für einen Gutteil der doch gegenüber der Einzel- und Mehrfachfrankatur  so sehr abgeschriebenen Mischfrankatur! — Philatelie-Digital 17/2017

Vollständige Beiträge im Pdf-Format bitte herunterladen:  Mischfrankaturen – ein Thema für sich (I) und Mischfrankaturen – ein Thema für sich (II) und Mischfrankaturen – ein Thema für sich (III) und Mischfrankaturen – ein Thema für sich (IV u. Schluß)