Ersttag dieser Neuheit: 12. Juli 2018.
Was man bei www.sellerforum.de am 28. Juni erfährt, ist der Deutschen Post DHL auch am Freitag, den 29. Juni, noch keine Pressemitteilung wert. Dabei ist die Änderung bei einem der Filialangebote im nationalen Päckchenversand drastisch. Doch offenkundig möchte das die derzeit im Brief-/Paketsektor ziemlich kriselnde Gelbe Post ihrer Kundschaft – bislang wenigstens – vorenthalten. Das verstehe, wer will.
Abgeschafft wird zum 1. Juli, faktisch also zum kommenden Montag, das bisherige 1-kg-Päckchen, auch Kleinpäckchen genannt. Es kostete zuletzt 4 Euro und zu seiner Freimachung erschien auch eine „Blumen“-Dauermarke in dieser Nominale. Wichtig: Dieses Päckchen durfte eine maximale Höhe von 15 cm haben.
Nachfolger des Päckchens „S“ (30x30x15 cm; L/B/H) ist ein Sendungsprodukt mit den komplett neuen Maßen 35x25x10 cm. Auffallend ist vor allem die um 5 cm geringere Höhe. Des weiteren kann das maximale Gewicht wie beim Normalpäckchen (4,50 €) jetzt 2 kg betragen. Das Entgelt mit 3,79 Euro erinnert an Online-Postpreise. Nominal handelt es sich um eine Preissenkung in Höhe von 5,3 Prozent. Nicht gerade unerfreulich bei schon jetzt in Bonn klar angekündigten Preissteigerungen im neuen Jahr!
Es wird zur Besetzung dieses ungewöhnlichen Barpreises eine Blumenmarke in dieser Nominale erscheinen. Das ist der neuesten Ausgabe 14/2018 der Weidener „Stempel & Informationen“ zu entnehmen. Mit dieser Neuheit beweist die Post einerseits, daß sie es noch gut meint mit dem Pfennig bzw. Cent und letztlich sogar auch mit dem Bargeld. Andererseits wird diese Briefmarke nach Ende des Tarifs nur recht umständlich aufzubrauchen sein. In der Logik der bisherigen Ausgabegeschichte der Wertstufen für Kleinpäckchen erscheint auch diese Marke mit dem Motiv Kokardenblume in beiden Konfektionsarten, also in Rollen (100er-Einheit) und 10er-Bogen. Dennoch und vor dem Hintergrund der Verwendbarkeit: Bei der Nominale für den Versand von Postzustellungsurkunden (345 c) wurde bekanntlich auf die Rollenversion verzichtet. Nicht wenigen Sammlergeldbörsen hat das sicherlich gutgetan.
Das Festwertespektrum bei den ATM-Druckern wird durch diese Neuerung übrigens nicht berührt.
Da sich zum 1. Juli auch die Postpreise für „Bücher“- und „Warensendungen“ ändern (Philatelie-Digital berichtete), ist mit Sicherheit ein neues Preisverzeichnis „Leistungen und Preise“ zu erwarten, und das mindestens in der Online-Version. Der postgeschichtliche Sammler sollte in seiner Filiale bzw. Postagentur auf jeden Fall auch nach einem Faltblatt mit den geänderten Entgelten fragen. – – Philatelie-Digital 3-2018