Archiv für den Monat: Juli 2019

Tarif 1. Juli 2019: Nachtrag (III) – Dialogpost teurer

Wie einer von der dts Nachrichtenagentur (Halle/S) am 4. Juli verbreiteten Meldung zu entnehmen ist, müssen die Großkunden der Deutschen Post erst ab neuem Jahr mit einer Verteuerung ihrer stark ermäßigten Briefpreise rechnen. Änderungen betreffen nach diesem Bericht dann auch die Dialogpost, ein „2,2 Mrd. schwerer Geschäftsbereich“. So werde sich das Entgelt für die Standardsendung (20g) um 2 Cent auf 30 Cent erhöhen. Es ist anzunehmen, daß sich auch die übrigen Gewichtssegmente verteuern, wie sicherlich auch die Preise für Sendungen nach internationalen Zielen.

Die Dialogpost ist bei ihrer Mindesteinlieferungsmenge von 4000 Stück bundesweit oder 200 Stück je Leitbereich (ersten zwei Ziffern der PLZ) nicht Gegenstand der Post-Universaldienst- leistungsverordnung (PUDLV). Wie dts meldet, soll die Mindestmenge, was eine bundesweit gestreute Einlieferung betrifft, fortan 5000 Stück betragen.

Die 28-Cent-Massendrucksache ist also am 1. Januar 2020 passé, das gilt auch für die Plus-Ganzsachen in dieser Wertstufe.

   Großbrief, 2015, mit 144-c-Freimachung.

Kulanzfrist endgültig beendet

Zahlreichen Presseberichten vom 4. Juli war zu entnehmen, daß die Deutsche Post seit jenem Donnerstag (oder vielleicht auch schon Mittwoch) unterfrankierte, nach altem Tarif freigemachte Sendungen nicht mehr durchgehen läßt. In diesem Sinne gibt der „Münchner Merkur“ einen Postsprecher wieder, der des weiteren anmerkte, daß die Post fortan solche Sendungen zurückgebe (womit er wohl die Schalteraufgabe gemeint hat) oder beim Empfänger Nachentgelt verlangen werde. Beim Standardbrief sind das bekanntlich 70 Cent Einziehungsentgelt, bei Groß- und Maxisendungen sowie Bücher-/Warensendungen 200 Cent, hinzu kommt das jeweils fehlende Porto.

Eine nie aufgehobene Sonderregelung hier dazu datiert auf den 1. Januar 2006. Damals wurde das Entgelt für den (nationalen) Großbrief von 144 Cent auf 145 Cent „vereinfacht“. Mit den zahlreich erschienenen Marken in alter Nominale freigemachte Sendungen hätten um 1 Cent ergänzt werden müssen. Diesen Wert gab es nur in einem ATM-Drucker, der wiederum nicht jedem Postkunden zur Verfügung stand. Die Post erließ intern die pragmatische Regelung, solche Sendungen nicht zu beanstanden. Grundsätzlich galt sie fort bis zum vergangenen 30. Juni. Seit dem 1. Juli 2019 kostet der Großbrief 155 Cent. Damit hat sich die Kulanzregelung vom 1. Januar 2006 endgültig erledigt.

Was die Kulanz dieser Juli-Tage nun betrifft, ist auch sie einzig für den Briefpostsammler wirklich interessant. Er wird von unterfrankierten Sendungen mit Poststempel bis 3. Juli nicht sprechen können. Neu ist das Ganze allerdings auch nicht. Seit jeher hat die Post so verfahren, und als es die DBP noch gab, machte selbige sogar in ihrem Amtsblatt darauf aufmerksam! – – Philatelie-Digital 8/2019

Dokument bitte herunterladen: PUDLV – Post-Universaldienstleistungsverordnung

Tarif 1.7.2019: Neues zur Internetmarke

                                                                      Unzulässiger Markenmix. Nicht aufgefallen! Und das bei einem R-Brief, einer Schaltersendung!

Der 1. Juli 2019 beschert nicht nur neue ATM-Sets und zahlreiche neue Nominalen innerhalb der „Blumen“-Dauerserie und, weil´s so schön läuft, auch gleich noch einen teuren Gedenkblock  (Mondlandung). Für den Internet-Dauerkunden ist auch etwas „drin“. Im Newsletter der Deutschen Post vom 2. Juli erfährt er praktische Tips für die Frankierung seiner Briefsendungen mit diesen Online-Wertzeichen.

Philatelie-Digital gibt diese Online-Pressemitteilung jedoch aus einem weiterführenden Grunde wieder. Denn es erreichen den Autor immer wieder Anfragen zur Freimachung mit den 2008 eingeführten Wertzeichen. Auf Verkaufsplattformen werden die irrigen Auffassungen dazu genutzt, unwissende Sammler mit „Brief-Raritäten“, die keine sind, übers Ohr zu hauen: Ist es zulässig, wie jetzt, wo neue Briefentgelte zur Auffrankierung Anlaß geben, zur Internetmarke portoergänzend Briefmarken hinzukleben? Nein, ist es nicht! Sehr wohl aber können Internetmarken auf Briefsendungen mit Ziel Ausland verwendet werden. Das ist keine Selbstverständlichkeit aus Weltpostvereinssicht – immerhin fehlt diesen Marken die Herkunftsbezeichnung „Deutschland“. Doch die Bonner Post hat hierzu wie für seine Marken-Individuell eine Regelung mit Bern gefunden. – – Philatelie-Digital 8/2019

Post-Presse-Mitteilung (pdf) bitte herunterladen: Internetmarke – Tarif 1.7.2019 – PrMitt. Deutsche Post 2.7.2019_