Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom vergangenen 28. Mai (Philatelie Digital berichtete) erhält die Bonner Postzentrale jetzt erneut einen blauen Brief. Diesmal kommt er von der Bundesnetzagentur (Auf den Webseiten von Post und Agentur war am 17.6. noch kein Eintrag zu finden!) .
Einem Bericht des „Spiegel“ vom 14. Juni zufolge hält die Bundesnetzagentur nach eigener Einschätzung und als Ergebnis der Leipziger Urteils die aktuellen Briefpostentgelte für rechtswidrig. Es geht also nicht um die seit 2016 als rechtswidrig erkannten Briefpreise, für die der Postkunde ohnehin keine Erstattung verlangen könnte. Sondern es geht um die Preise vom 1. Juli 2019. Seit fast einem Jahr kostet der Standardbrief 80 Cent, im Tarif davor waren es 70 Cent. Dieses erhöhte Entgelt ist nun möglicherweise nicht nur rechtswidrig, sondern könnte der Bundesnetzagentur Anlaß sein, die seinerzeitige Erlaubnis einer Erhöhung dieses und vielleicht auch noch anderer Briefentgelte zurückzuziehen.
Philatelie-Digital meint: Ein solches Rein und Raus aus den Kartoffeln bei der Post wäre keine Überraschung mehr: Erst die verunglückte Erhöhung bei den Bücher-/Warensendungen, dann das 5-Monats-Debakel beim Inlandspäckchen, dann diese von der Merkel-Regierung via Wirtschaftsminister durchgesetzte neue Postentgeltregulierungsverordnung. Nach ihr sind nicht mehr die Gewinne der Post und ein Warenkorb Grundlagen für die Preisfindung, sondern erstmals die Gewinnmargen ausländischer Postunternehmen. Diese Berechnungsgrundlage, so Leipzig, sei nicht mehr durch das Postgesetz gedeckt. Was für eine Klatsche für die Regierung in Berlin. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), der wegen des Verdachts der Querfinanzierung von Gelbe-Post-Paket (DHL) gegen die Erhöh-ungen 2016 geklagt hatte, klagt dem „Spiegel“-Bericht nach vor dem Verwaltungs-gericht Köln auch gegen die Briefpreiserhöhung vom 1. Juli 2019. Da darf man gespannt sein, wie das ausgeht! ––
Philatelie-Digital 6/2020