Ab Januar 2019 keine Waren mehr in Briefpost-International / Abschaffung von „Presse und Buch International“

Internationaler Kleinwarenversand in Briefsendungen (max. bis 2 kg) ist vom neuen Jahr ab nicht mehr zulässig! Das geht aus einer Information von Logistik Watchblog hervor, auf die sich der jetzt kommunizierte umfangreiche Beitrag von Internetworld bezieht. Dieser publizistische Anbieter bewies schon in der Vergangenheit, daß er über Vorhaben der Bonner Post AG immer seriös und vor allem frühzeitig informiert.

Was man in dem am 18. Dezember im Internet veröffentlichten Beitrag „Richtlinien“ nennt, dürften schlicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sein. Selbige sind Logistik Watchblog zufolge von der Post bereits an Kunden kommuniziert worden. Es kann sich dabei logischerweise nur um Großkunden handeln.

Wie auch immer: Ab Januar 2019 dürfen in Briefen mit Ziel Ausland beispielsweise keine CD oder DVD mehr versendet werden. Option für solche und andere Sendungsinhalte ist künftig einzig die ausschließlich online zu kaufende, und was die Freimachung betrifft, markenlose Sendungsart „Warenpost International“!

Sammlermarken nur noch im Paket

Gravierend aus Sicht der Berichterstatter – und dieser Sicht darf man sich wohl schon jetzt anschließen – ist die Frage der Haftung. Und damit wird die Angelegenheit für eine andere wichtige Kundengruppe hoch bedeutsam. Denn: Warenpost International kennt bei Verlust nur eine Erstattungshöhe bis 20 Euro. Bisher konnten mit Wert(-Brief)-International Inhalte bis zu 5000 Euro versendet werden. Anmerkung: Der Sachverhalt, was die Valoren Klasse II – nur bis 500 Euro – von den „Besonderheiten“ (Entgelteheft „Leistungen und Preise“ (S. 27) unterscheidet, ist weiterhin völlig mißverständlich bzw. unklar formuliert. Bargeld und andere Zahlungsmittel sind im „Wert-International“ anders als im Inlanddienst allerdings in keinem Falle zulässig.

Zulässig – und jetzt kommt´s – waren bisher im Auslandswertbrief aber auch Sammlermarken oder Sammlermünzen. Des weiteren auch Schmuck. Diese Inhalte sind nun ebenfalls nicht mehr im Wertbrief International zulässig. Sie müssen bei angestrebter Versicherung der Stücke fortan im Paket versendet werden. Das ist bei kleinem Sendungsumfang ein praktisches Unding! Abgesehen von den höheren Kosten einer internationalen Paketsendung.

Umstellung bedeutet es auch, daß ab 2019 Liefer- und Zollinformationen digital an die Post zu übermitteln sind.

Aus für Auslandsbüchersendungen

Als den wirklichen „Hammer“ am 1. Januar 2019 könnte man jedoch eine ganz andere Entscheidung betrachten. Denn die aus kulturunterstützenden Aspekten entgelteermäßigte Sendungsart „Presse und Buch International“ wird – so Internetworld – abgeschafft! Ihre Einlieferer  – Buchhändler, Verlage, usw. – müssen ab Januar ebenfalls auf „Warenpost-International“ umsteigen. Es müßte sich preislich auch nichts ändern, legt man das aktuelle Preisverzeichnis vom 1. Juli 2018 zugrunde. Aber wie die Preise sein werden, wird man sehen, am 1. Januar! –– Philatelie-Digital 12/2018