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Tarif 1.7.2019: Neues zur Internetmarke

                                                                      Unzulässiger Markenmix. Nicht aufgefallen! Und das bei einem R-Brief, einer Schaltersendung!

Der 1. Juli 2019 beschert nicht nur neue ATM-Sets und zahlreiche neue Nominalen innerhalb der „Blumen“-Dauerserie und, weil´s so schön läuft, auch gleich noch einen teuren Gedenkblock  (Mondlandung). Für den Internet-Dauerkunden ist auch etwas „drin“. Im Newsletter der Deutschen Post vom 2. Juli erfährt er praktische Tips für die Frankierung seiner Briefsendungen mit diesen Online-Wertzeichen.

Philatelie-Digital gibt diese Online-Pressemitteilung jedoch aus einem weiterführenden Grunde wieder. Denn es erreichen den Autor immer wieder Anfragen zur Freimachung mit den 2008 eingeführten Wertzeichen. Auf Verkaufsplattformen werden die irrigen Auffassungen dazu genutzt, unwissende Sammler mit „Brief-Raritäten“, die keine sind, übers Ohr zu hauen: Ist es zulässig, wie jetzt, wo neue Briefentgelte zur Auffrankierung Anlaß geben, zur Internetmarke portoergänzend Briefmarken hinzukleben? Nein, ist es nicht! Sehr wohl aber können Internetmarken auf Briefsendungen mit Ziel Ausland verwendet werden. Das ist keine Selbstverständlichkeit aus Weltpostvereinssicht – immerhin fehlt diesen Marken die Herkunftsbezeichnung „Deutschland“. Doch die Bonner Post hat hierzu wie für seine Marken-Individuell eine Regelung mit Bern gefunden. – – Philatelie-Digital 8/2019

Post-Presse-Mitteilung (pdf) bitte herunterladen: Internetmarke – Tarif 1.7.2019 – PrMitt. Deutsche Post 2.7.2019_