Ermäßigung für Briefe nach Dänemark, Griechenland, Großbritannien

Zdr 100 Pf BuS n GB

Briefpost, die zu den sog. „Cept“-Gebühren freigemacht ist, begleitet den Sammler von Bund/Berlin stetig. Er stößt auf sie ab dem Zeitraum 1963. Puristen zählen zeitlich vorausgegangene Stücke aus dem Grenzverkehr (30-Km-Radius) in Richtung Schweiz und andere Nachbarländer mit dazu, aber das ist wohl letztlich Geschmacksache. –– Briefpost National, Folge 14.

Ein kniffliges Thema stand dieses Mal zur Bearbeitung an. Der Autor hat zu ihm schon in den 90er Jahren eine Berichtsserie verfaßt. Sie läßt sich heute, abseits vom stressigen wie laufenden Redaktionsbetrieb einer 2-Wochen-Zeitschrift, neu und mit genauerem Blick lesen und überarbeiten.  So entfällt jetzt auch die inhaltliche Aussage der damaligen Überschrift: „Angleichung der CEPT-Gebühren“. Sie sagt Richtiges aus, verunklart aber auch den Prozeß, der hinter diesen Entscheidungen der in der CEPT zusammengeschlossenen Postverwaltungen stand. Den Terminus „CEPT“-Gebühren gibt es zudem offiziell nicht. Er ist eine Wortschöpfung des Autors, die aber allgemeine Verständlichkeit vom Gegenstand vermittelt: Harmonisierung gewisser Postgebühren im bilateralen Postverkehr unter gegenseitiger Anwendung der jeweils gerade geltenden Inlandsgebühren für die in Frage kommenden Sendungsarten. Das sind grundsätzlich diese: Standardbrief bis 20 Gramm Gewicht, Postkarte. Der Beitrag jetzt  nimmt sich einige Besonderheiten vor, die im Sammelmarkt bislang Nichtbeachtung genießen oder wenn doch, dann eine fehlerhafte. Gebührenwerke tun das Ihre dazu. Leider.

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